Reifenfreigabe

Wichtiger Hinweis, der Artikel ist nur mein Wissen das ich von Fachleuten und anderen Berichten zusammengefasst habe. Daher kann es auch sein dass sich ein Fehler eingeschlichen hat, trotz umfangreicher Recherche. Daher ist dies keine rechtliche Beratung  Bei Fragen kannst du dich aber immer an deine Prüforganisationen wenden.

Aktuell gibt es viel Verwirrung um das Thema Reifenfreigaben am Motorrad. In diesem Beitrag will ich etwas Licht ins dunkel bringen. Da es meiner Meinung nach gar nicht so komplex ist wie es im Internet oftmals zu lesen ist.

Für wen ändert sich etwas?

Es ändert sich für dich etwas, wenn du eine Größe auf deinem Motorrad montiert hast, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Zu finden in Ziffer 15.1 und 15.2 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Oder dein Motorrad noch eine Nationale ABE hat – betrifft meist Motorräder die vor 2003 auf den Markt kamen. Da bei diesen Motorrädern bestimmte Reifenmodelle im Fahrzeugschein eingetragen sind. Erkennbar daran das hinter der Reifengröße das Modell genannt wird oder weil unten in Feld 22 etwas steht wie :“Reifenfabrikratsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“.

Was ändert sich?

Bis 2018 war es möglich, dass du mit einer sogenannten Reifenfreigabe andere Reifen fahren konntest, als in den Papieren deines Motorrads eingetragen war. Auch andere Dimensionen waren möglich. Dies war aber eigentlich mehr geduldet als wirklich erlaubt. Und galt auch nur in Deutschland. Andere Länder verlangten schon immer, dass die Reifen aus den Papieren auch auf dem Fahrzeug waren. Sprich die Größe und das Modell waren vorgegeben.

Bis zum 31.12.2024 galt eine Übergangsfrist für Reifen die noch vor 2020 produziert wurden. Also die DOT-Nummer xx19 hatten. Dies konnten weiterhin mit einer Reifenfreigabe gefahren werden.

Ab dem 1.1.2025 gilt. Es dürfen nur Reifen gefahren, die auch in den Papieren eingetragen sind.

Fall eins: Reifendimension bleibt gleich und es gibt keine Reifenbindung

Wenn bei dir kein Modell vorgegeben ist und die Größe auch mit denen der Fahrzeugpapiere übereinstimmt ändert sich für dich nichts.

Fall zwei: Reifendimension bleibt gleich aber es gibt eine Reifenbindung

Fährst du immer noch die gleiche Dimension aber einen anderen Typ, gibt es zwei Möglichkeiten. Erste Variante du lässt den neuen Reifen in deine Fahrzeugpapiere eintragen. Die zweite Variante ist, du lässt die Reifenfabrikatsbindung austragen und kannst dann alle Reifen in dieser Dimension fahren. Bei beiden Varianten fährst du mit deinem Motorrad inklusive der neuen Reifen (und der passenden Reifenfreigabe) zu einer Prüforganisation. Dort wird überprüft ob der Reifen frei gängig durch dreht. Beim Austragen werden auch noch Produkttoleranzen mit überprüft, damit auch alle Reifen dieses Formats nicht zu Problemen führen. Im Anschluss erhältst du vom Prüfer ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bzw. über die Austragung der Reifenfabrikratsbindung. Damit musst du zur Zulassungsstelle und diese trägt dann den neuen Reifen ein oder die Reifenfabrikatsbindung aus. Allerdings musst du zur Zulassungsbehörde sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mitnehmen, da sich beide Dokumente ändern können. Natürlich wäre es besser, wenn du die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen kannst. Wenn dies nicht möglich ist musst du evtl. in ein paar Jahren das ganze Prozedere erneut durchlaufen, weil du dich nun für einen neuen Reifen entschieden hast.

Fall drei: Reifendimension ist anders

Fährst du andere Reifendimensionen, als eingetragen, musst du den gleichen Ablauf durchlaufen wie bei einem Fahrzeug mit Reifenbindung, allerdings ist zusätzlich noch eine Erprobungsfahrt notwendig, bei der der Prüfer mit deinem Motorrad eine etwas größer Runde dreht. Daher ist hier ein Termin absolut notwendig und bei der Terminvereinbarung sollte auch schon geklärt werden was gemacht werden soll. Wichtig, dabei wird die neue Größe im Normalfall zusätzlich zur alten Größe in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Du könntest somit auch wieder zur alten Größe zurück wechseln.

Bei Änderungen von Radial auf Diagonal Reifen ist das ganze etwas komplexer, daher würde ich dich bitten, dazu genauere Infos bei einer Prüforganisation einzuholen

Fazit:

Es ändert sich nicht alles komplett und manches wird vielleicht auch einfacher, weil du nicht mehr die Reifenfreigaben ausdrucken und mitführen musst. Allerdings kann es ein, dass du dadurch jetzt einen Mehraufwand und auch Mehrkosten hast. Falls du noch eine Reifenfreigabe für den Reifen hast den du eintragen möchtest, nimm die auf jeden Fall mit. Das macht es oftmals für den Prüfer leichter. Wichtig ist auch, du kannst ohne Probleme zur Prüforganisation und zur Zulassungsstelle fahren, ohne das der Versicherungsschutz erlischt oder du eine Strafe befürchten musst. Solange du nur auf dem direkten Weg dahin bist und die Zulassungsstelle in deiner Nähe ist.

Artikel teilen:

Facebook
Threads
WhatsApp
Email

Folge mir auf Instagram:

Und tausche dich mit anderen in unserer Facebookgruppe aus:

Das könnte dich auch noch interessieren: 

Kontakt

Ich freue mich auf eure Fragen, Wünsche und Anregungen